Verein
Im August 2019 fanden sich erstmals Eltern in Zeuthen zusammen, mit der Idee eine freie Waldorfschule in unserer Region zu gründen. Kurz darauf wurde im Dezember 2019 der Waldorfschule Zeuthen e.V. ins Leben gerufen. Mittlerweile wird unsere Gründungsinitiative auch von engagierten Eltern aus Eichwalde, Wildau, Schulzendorf und Schmöckwitz getragen. Gemeinsam und mit vollem Einsatz arbeiten wir daran aus der Idee Realität werden zu lassen.
Unser Verein steht in engem und regem Kontakt mit der Freien Waldorfschule Cottbus, welche die Patenschaft für unsere Schulgründung übernommen hat. Des Weiteren wird die Initiative von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg begleitet. Seit dem 17.01.2020 kooperieren wir mit dem Bund der Waldorfschulen Deutschland.
Unser Verein ist offen für neue Mitglieder: verwaltung@waldorfschule-zeuthen.de.
Vorstand: Thomas Hamprecht (Vorsitzender), Carola Hamprecht, Stephan Gruhlke, Lars Scholz, Gabriela Drubig
Finanzierung
Träger freier Schulen müssen in Brandenburg für sämtliche Kosten (insbesondere Grundstück, Gebäude und Gehälter) selbst aufkommen. Das Land Brandenburg beteiligt sich erst ab dem vierten Jahr des Bestehens der Schule an den Kosten, auch dann jedoch nur an den Gehältern und an diesen auch nur anteilig. Gleichzeitig schreibt das Land Brandenburg Mindestgehälter für Lehrer vor und beschränkt die Möglichkeiten der Träger, sich zu refinanzieren. Vor diesem Hintergrund kann auch unsere Schule nur durch Spenden, professionelle Unterstützung und Elternbeiträge gedeihen.
Spendenkonto:
Waldorfschule Zeuthen e.V.
IBAN: DE79 5003 1000 1076 4710 09
Spenden an uns sind steuerlich abzugsfähig. Bis 200 EUR pro Überweisung genügt dem Finanzamt der Überweisungsbeleg. Für Spenden über 200 EUR stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus. Bitte geben Sie hierzu ihre Adresse an.
Die Beitragsordnung an unserer Schule sieht einen einkommensabhängigen Mindestbeitrag vor, welcher sich nach dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder richtet. In begründeten Härtefällen kann der Mindestbeitrag auf einen symbolischen Beitrag reduziert werden. Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler erfolgt unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern.