Träger freier Schulen müssen in Brandenburg für sämtliche Kosten (insbesondere Grundstück, Gebäude und Gehälter) selbst aufkommen. Das Land Brandenburg beteiligt sich erst ab dem vierten Jahr des Bestehens der Schule an den Kosten, auch dann jedoch nur an den Gehältern und an diesen auch nur anteilig. Gleichzeitig schreibt das Land Brandenburg Mindestgehälter für Lehrer vor und beschränkt die Möglichkeiten der Träger, sich zu refinanzieren. Vor diesem Hintergrund kann auch unsere Schule nur durch Spenden, professionelle Unterstützung und Elternbeiträge gedeihen.
Spendenkonto:
Waldorfschule Zeuthen e.V.
IBAN: DE79 5003 1000 1076 4710 09
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Waldorfschule Zeuthen e.V. – Träger der Freien Waldorfschule Zeuthen
Aktuelle Förderer

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Rudolf und Clara Kreutzer–Stiftung
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